Allgemeine Infos zur Bestellabwicklung, Bezahlung, Versandkosten etc. finden Sie auf unserer Kontaktseite


Bitte beachten Sie UNBEDINGT IN IHREM EIGENEN INTERESSE alle gültigen Vorschriften beim
Umgang mit  Elektrizität, elektronischen Bauteilen und deren Inhaltsstoffen, Lasern, Radio- und Mikrowellen,
Röntgenstrahlen und sonstigen technischen Gefahrenquellen.

Auch wenn es begrüßenswert ist, dass die Jugend bastelt und forscht,
so muss bei Kindern und Minderjährigen der Umgang mit Elektrizität immer
von einem sachkundigen Erwachsenen begleitet werden.

Grundsätzlich gilt:
Nach allen Arbeiten an technischem Gerät sind immer die Hände gründlich zu reinigen.
Nicht bei der Arbeit essen, trinken, rauchen oder Schleimhäute berühren.

Arbeiten an Geräten mit Spannungen größer als 42 V dürfen nur durch entsprechend
qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt werden.


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
der Frag Jan zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG


Frag Jan zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG
Preiler Ring 10
D- 25774 Lehe
Telefon: (+49) 04882-6054551
Telefax: (+49) 04882-6054552
Email: FJZ@die-wuestens.de

Ust-ID-Nr: DE 814610403
AG Pinneberg, HRA 4788 PI
vertreten durch die Wüsten Verwaltungs GmbH, AG Pinneberg, HR B 6295 PI
Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Jan Philipp Wüsten

I.   Geltungsbereich
II.  Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer

I.    Geltungsbereich

    1.   Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma
          Frag Jan zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG (nachfolgend „FJZ“) und ihren Kunden für die Lieferung von Waren.

    2.   Von nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt der Abschnitt II. ausschließlich für Geschäfte mit Verbrauchern.
          Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen
          noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    3.   Für Unternehmer gelten ausschließlich die im Abschnitt III. aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer.

    4.   Bei Unklarheiten oder in Streitfällen ist allein die deutschsprachige Fassung dieser Geschäftsbedingungen maßgeblich.

II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher

II. 1.     Angebot und Angebotsunterlagen

    (a)    Die Darstellung des Sortiments von FJZ auf Internetseiten, in Katalogen oder in der
            Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.

    (b)   Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich
            gesetzlicher Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich Versandkosten.

    (c)    Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten
            Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot.
            Ein Vertrag kommt zustande, wenn FJZ das Angebot annimmt.
            Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Ware oder individuelle Auftragsbestätigung.
            Automatisch versandte Bestätigungen über den Erhalt einer Bestellung dienen lediglich der Information
            des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.

    (d)    FJZ ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

    (f)    FJZ ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, wenn und soweit FJZ bei Vertragsschluss
            mit dem Kunden seinerseits bereits einen Einkaufsvertrag über die Ware abgeschlossen hatte und mit der
            Ware dennoch unvorhersehbar und ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wurde.
            FJZ wird den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes
            informieren und, wenn FJZ vom Vertrag zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben.
            FJZ wird dem Kunden im Falle eines solchen Rücktritts eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

II. 2.     Fälligkeit und Aufrechnung

    (a)    Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang der Rechnung netto zur Zahlung fällig.

    (b)    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
            unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt,
            als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

II. 3.     Lieferung

    (a)    Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung.
    (b)    Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung
             des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    (c)    Der Kunde hat im Fall einer Ausübung seines Widerrufsrechts die Kosten der Rücksendung bis zu
            einem Warenwert von 40,00 EUR zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn
            der Preis der zurükzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn der
            Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
            oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

II. 4.     Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: Frag´ Jan Zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG, Preiler Ring 10, D-25774 Lehe, Fax: (+49) 04882-6054552, Email: FJZ@die-wuestens.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung


Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden.
Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück.

II. 5.     Mängelhaftung

    (a)    Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware.

    (b)    Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr,
            gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens,
            des Körpers oder der Gesundheit, sowie wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von FJZ
            oder deren Erfüllungsgehilfen und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


II. 6.     Eigentumsvorbehaltssicherung

    (a)    FJZ behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

    (b)    Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache pfleglich zu behandeln;
            bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.


II. 7.     Datenschutz

    (a)    Zur Auftragsabwicklung speichert FJZ die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf.
            an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.

    (b)    Der Vertragstext wird gespeichert und ist auch nach Vertragsschluss einsehbar.

    (c)    Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und/oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung
            an: Frag´ Jan Zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG, Preiler Ring 10, D-25774 Lehe widersprechen
            bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen
            Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.

II. 8.     Gerichtsstand und Erfüllungsort

    (a)    Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
            Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Geschäftssitz von FJZ Gerichtsstand.
            Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    (b)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
   
    (c)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen,
            so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die unwirksame
            Bestimmung einvernehmlich durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
            in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.


 III. Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen für Unternehmer


III. 1.    Angebot und Angebotsunterlagen

    (a)    Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von FJZ schriftlich bestätigt werden.
             Dies gilt auch dann, wenn FJZ in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

    (b)    Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer,
             jedoch ausschließlich Versandkosten. Die Darstellung des Sortiments von FJZ auf Internetseiten, in Katalogen
             oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.

    (c)    Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware/Dienstleistung durch Absendung oder Übergabe
            aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande,
            wenn FJZ das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung oder individuelle Bestätigung. Automatisch
            versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.

    (d)    FJZ ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

    (e)    Wir behalten uns vor, eine gegenüber unserem Angebot in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen
            und im Falle von Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern / zu leisten.

    (f)    Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen.
            Hier gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.


III. 2.    Fälligkeit und Aufrechnung

    (a)   Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung netto ohne Skonto zur Zahlung fällig.

    (b)   Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
            anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
            Vertragsverhältnis beruht.

III. 3.    Lieferzeit

    (a)    Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung.

    (b)   Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung
            des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

    (c)   Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
           so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
           ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

    (d)    Sofern die Voraussetzungen von (c) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
            Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.

    (e)   Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von
            § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge
           eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren
           Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

    (f)    Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
            vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder
            Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
           Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    (g)   Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften
            Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
            typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    (h)    Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen
            einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.

    (i)    Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.

III. 4.    Gefahrenübergang und Verpackungskosten
   
    (a)   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.

    (b)   Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken;
            die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

III. 5.   Mängelhaftung                     

    (a)    Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
             Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    (b)   Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist FJZ nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
            Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung
            ist FJZ verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
            Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem
            anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

    (c)   Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

    (d)  FJZ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht,
           die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern
           oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit FJZ keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
           Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    (e)  FJZ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird;
           in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
           Schaden begrenzt.
   
    (f)   Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt;

          dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    (g)  Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

    (h)  Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.

    (i)  Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt;
         sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.


III. 6.    Gesamthaftung                        


    (a)   Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter III. 5. vorgesehen, ist ohne Rücksicht
            auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
            Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
            wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden
            gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.

    (b)   Die Begrenzung nach (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des
            Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

    (c)  Soweit die Schadensersatzhaftung FJZ gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
           gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten,
           Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FJZ.


III. 7. Eigentumsvorbehaltssicherung

    (a)   FJZ behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
            Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FJZ berechtigt, die
            Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch FJZ liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
            FJZ ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
            des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

    (b)   Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet,
           diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert
           zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde
           diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

    (c)   Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde FJZ unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
           damit FJZ Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, FJZ die gerichtlichen
           und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

    (d)   Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen;
            er tritt FJZ jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt)
            der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen,
            und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
            Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von
            FJZ, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. FJZ verpflichtet sich jedoch,
            die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
            vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
            eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall,
            so kann FJZ verlangen, dass der Kunde FJZ die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
            alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
            (Dritten) die Abtretung mitteilt.

    (e)   Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für FJZ vorgenommen.
            Wird die Kaufsache mit anderen, FJZ nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt FJZ das Miteigentum
            an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt)
            zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
            entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

    (f)    Wird die Kaufsache mit anderen, FJZ nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so
            erwirbt FJZ das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
            (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
            Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,
            dass der Kunde FJZ anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für FJZ.

    (g)   FJZ verpflichtet sich, die FJZ zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben,
            als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt;
            die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt FJZ.

III. 8.    Datenschutz

    (a)   Zur Auftragsabwicklung speichert FJZ die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an
            Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
            Daten ausdrücklich zu.

    (b)   Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden.
            Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und / oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch
            Mitteilung an: Frag´ Jan Zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG, Preiler Ring 10, D-25774 Lehe
            widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs
            werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.

III. 9.    Gerichtsstand und Erfüllungsort

    (a)   Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von FJZ Erfüllungsort und ausschließlicher
            Gerichtsstand; FJZ ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

    (b)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
            (CISG) ist ausgeschlossen.


    (c)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen
            Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im übrigen nicht berührt.
            Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine
            solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
            in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.


Stand 06/2010





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